2 Wochen darfst du im regelfall von dem kaufvertrag zurücktreten. Sollte das nicht funktionieren gibt es auch die Möglichkeit den Vertrag rückwirkend als nichtig zu erklären:
1. Wenn du noch unter 18 und hat die Tastatur mehr als etwas 100 gekostet, kommst du mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit raus. Bei Personen von 7-17 muss nämlcih bei jedem Kauf , der nicht unter den Taschengeldparagraphen* fällt, die Zustimmung eines Vormundes vorliegen. Bis diese vorliegt, ist der Vertrag schwebend unwirksam.[§105 + 108 absatz 2 BGB]
2.Gibt es verschiedene Irrtümer die bei dir zum gewünschten Ergebnis führen dürften:
1) Inhaltsirrtum (Falsches Produkt gekaut, in der annahme es sei das richtige)[§119 BGB]
2)Eigenschaftsirrtum (Das Produkt hat nicht die Eigenschaften, von denen du ausgegangen bist, das ist jedoch schwer zu erklären )[119 absatz 2 BGB]
*Dieser § besagt, dass beschränkt Geschäftsfähige Geld, ohne Zustimmung, in der Höhe des durchschnittlichen Taschengeldes (100-150) ausgeben dürfen.
Wichtig: Wenn du einen der Gründe angibst überlg dir vorher was du sagst und nenne dem verkäufer auch den §
des BGBs. Sows kann ihn recht schnell beeindrucken und er wird es dir dann wohl auch umtauschen, da ein Gerichtsverfahren ihn noch mehr Geld kosten würde. edited 2×, last 16.05.07 09:26:31 pm